Umsatzsteuer / Vorsteuerabzug
Nachträglicher Vorsteuerabzug: Wie Sie Ihre Vorteile sichern
Bei einem Grundstück, das Sie teilweise für Ihr Unternehmen und teilweise für Ihre eigenen Wohnzwecke nutzten, haben Sie ein Wahlrecht. Sie können das Grundstück entsprechend seiner betrieblichen Nutzung oder zu...mehr
Umsatzsteuer: Wann Sie als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden
Immer mehr Fälle fallen unter das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG, wonach der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. Durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 8.12.2010 (BGBl. I, 1768) wird § 13b UStG...mehr
Gebäudereiniger zahlen ab 2011 die Umsatzsteuer für ihre Subunternehmer
Das Steueränderungsgesetz 2010 vom 8.12.2010 ist am 13.12.2010 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1768-1803 veröffentlicht worden und enthält eine Vielzahl von Änderungen. Dazu gehört auch eine Ausdehnung des...mehr
Sichern Sie sich Ihren Vorsteuerabzug
Sichern Sie sich Ihren Vorsteuerabzug, indem Sie sich vergewissern, dass Ihre Rechnungen alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Angaben enthalten. So muss z. B. jede Rechnung die Steuernummer oder die...mehr
Fristverlängerung für Erstattung der Vorsteuer aus anderen EU-Ländern
Haben Sie für Ihr Unternehmen Leistung aus einem anderen EU-Land bezogen, können Sie sich die ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen.Seit dem 1.1.2010 stellen Sie Ihren Antrag auf elektronischem Weg beim Bundeszentralamt für...mehr
Umsatzsteuer: Pauschale 1%-Methode konsequent anwenden
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer müssen Sie für die private Nutzung Ihres Firmenwagens Umsatzsteuer zahlen. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:Sie teilen die betrieblichen und privaten Fahrten mithilfe eines...mehr
Rückwirkende Sicherung des Vorsteuerabzugs durch Rechnungsberichtigung
Sie dürfen die Umsatzsteuer, die Ihnen in Rechnung gestellt wird, nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn Ihre Rechnung alle Angaben enthält, die nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlich sind. Fehlt nur eine dieser Angaben oder ist eine...mehr
Zusammenfassende Meldungen: Neuregelung ab dem 1.7.2010
Wann Sie Ihre zusammenfassende Meldung monatlich oder vierteljährlich abgeben müssenmehr
Speisen und Getränke: 7% oder 19% Umsatzsteuer?
Sie müssen hier zwischen Lieferung und sonstiger Leistung unterscheidenmehr
Umsatzsteuer bei Mailingaktionen
Mailingaktionen sind als einheitliche sonstige Leistungen zu beurteilenmehr