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Reisekosten 2013/2014: Unterschiede zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und erster Tätigkeitsstätte
Überlassen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, müssen Sie die Aufwendungen, die auf Privatfahrten entfallen und für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte als Arbeitslohn versteuern. Andere betriebliche Fahrten sind voll abziehbar und werden nicht als Arbeitslohn erfasst. Es kommt also darauf an zu wissen, wann eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt (bis 31.12.2013) bzw. eine erste Tätigkeitsstätte (ab 1.1.2014). Die nachfolgende Übersicht zeigt die derzeitige Rechtslage auf und was ab dem 1.1.2014 zu beachten ist:
Übersicht: Regelmäßige Arbeitsstätte bzw. erste Tätigkeitsstätte
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