Investitionsabzugsbetrag

01.10.2010

Investitionsabzug für PKW

Steuerersparnis vorziehen: Investitionsabzug für die Anschaffung eines Firmen-PKW trotz 1%-Methode


Der Investitionsabzugsbetrag kann für die geplante Anschaffung eines PKW geltend gemacht werden, wenn die Absicht besteht, den PKW mindestens zu 90% betrieblich nutzen zu wollen. An diese Prognoseentscheidung sind nach Auffassung des BFH keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (Beschluss vom 26.11.2009, VIII B 190/09).

Im Schreiben vom 8.5.2009 (IV C 6 – S 2139-b/07/10002, DOK 2009/0294464) hat das BMF noch die Auffassung vertreten, dass die Anwendung der 1%-Methode der Prognose widerspricht, ein neues Fahrzeug künftig zu mehr als 90% betrieblich nutzen zu wollen. Der BFH lehnt diese Auffassung der Finanzverwaltung jedoch ab.

Es spielt somit keine Rolle, wie der Unternehmer seine private PKW-Nutzung bisher ermittelt. Die Absicht, die nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung künftig durch ein Fahrtenbuch nachweisen zu wollen, reicht aus. 

Allerdings muss die betriebliche Nutzung von mindestens 90% auf Grund der ausgeübten Tätigkeit möglich sein. Der Unternehmer kann dann einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen, wenn er erklärt, künftig ein Fahrtenbuch führen zu wollen, mit dem er den Umfang der betrieblichen und privaten Nutzung nachweist.


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