GmbH / GmbH-Gesellschafter

09.08.2012 Von: W. Krudewig

100%iger Fahrtkostenabzug bei einer gemischten Geschäftsreise


Wenn Sie als Unternehmer Ihre Geschäftsriese mit einem privaten Urlaub kombinieren, müssen Sie alle Kosten, also auch die Fahrtkosten, zeitanteilig aufteilen. Beauftragen Sie aber Ihren Arbeitnehmer damit, für Sie einen beruflichen Termin wahrzunehmen, dürfen Sie ihm die Fahrtkosten immer zu 100% lohnsteuerfrei erstatten. Daran ändert sich nichts, wenn Ihr Arbeitnehmer seinen beruflichen Pflichttermin mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt verbindet (siehe Rz. 129 im BFH-Beschluss vom 21.9.2009, GrS 1/06). Es spielt keine Rolle, ob der private Teil der Reise kürzer oder länger ist als der berufliche Teil, solange der berufliche Teil mindestens 10% ausmacht.

Praxis-Beispiel:
Sie schicken Ihren Arbeitnehmer zu einer Konferenz über E-Mail-Marketing, die vom 24.10. bis zum 26.10.2012 in Miami (Florida) stattfindet. Der Arbeitnehmer reist am 23.1.2012 mit dem Flugzeug an. Im Anschluss an diese Konferenz macht er 2 Wochen Urlaub in Naples/Florida. Er fliegt am 10.11.2012 wieder nach Deutschland zurück.

Ergebnis: Der Arbeitgeber darf seinem Arbeitnehmer die Flugkosten (Hin- und Rückflug) uneingeschränkt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Er wendet seinem Arbeitnehmer keinen geldwerten Vorteil zu und muss auch nicht kontrollieren, ob der Arbeitnehmer seinen beruflichen Pflichttermin mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt verbindet.

Praxis-Tipp
Immer dann, wenn der Unternehmer seinen Arbeitnehmer beauftragt, die Reise zu unternehmen, bringt die Kombination mit Urlaub keinen Nachteil. Das muss auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer gelten, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist. Es kommt entscheidend darauf an, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich als Arbeitnehmer einzustufen ist. Steuerlich ist er dann wie jeder andere Arbeitnehmer zu behandeln.

Meine Empfehlung: umfangreiche Informationen, Praxis-Beispiele und Tipps zum Thema Reisekosten finden Sie in unserem Opens internal link in current windowPraxisleitfaden Reisekosten 2013/2014 und Bewirtungskosten


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