Finanzamt / Betriebsprüfung / Verfahrensrecht

09.05.2019 Von: W. Krudewig

Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten


Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein (BFH-Urteil vom 16.1.2019, VI R 24/16). Voraussetzung ist, dass dieses Sky-Paket zum weitaus überwiegenden Teil beruflich genutzt wird.

Praxis-Beispiel:
Ein hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er schloss beim Pay-TV-Sender "Sky" ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt" zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket „Bundesliga“ machte er als Werbungskosten geltend, weil er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit schaue.

Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungskostenabzug ab, weil das Sky-Bundesliga-Abonnement immer privat und nicht beruflich veranlasst sei. Der Inhalt des Pakets sei nicht vergleichbar mit einer Fachzeitschrift, die auf ein Fachpublikum (hier auf einen hauptamtlichen Fußballtrainer) zugeschnitten sei. 

Der BFH hob die Entscheidung auf und verwies sie an das Finanzgericht zurück. Der BFH weist darauf hin, dass Werbungskosten u.a. Aufwendungen für (immaterielle) Wirtschaftsgüter sind, die unmittelbar zu der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festzustellen. 

Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins hielt der BFH eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls nicht für ausgeschlossen. Da das Finanzgericht dies, ohne weitere Feststellungen zu treffen, anders gesehen hatte, muss es diese nachholen. Zur Feststellung der tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements durch den Kläger hat der BFH die Vernehmung von Trainerkollegen und von den Spielern angeregt.

Praxis-Tipp
Von Bedeutung ist, dass der BFH eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des „Sky-Bundesliga“ Pakets durchaus für möglich hält. Entscheidend ist, dass eine berufliche Nutzung plausibel ist. Es kommt also darauf an, dass Sie dies gegenüber dem Finanzamt darlegen können.


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