Finanzamt / Betriebsprüfung / Verfahrensrecht

18.12.2019 Von: W. Krudewig

Elektronische Kassen: Pflicht zur Belegausgabe ab 1.1.2020


Erfassen Sie Ihre Einnahmen mithilfe eines elektronischen Kassensystems, müssen Sie ab dem 1.1.2020 jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen. Das alleine reicht jedoch noch nicht aus, weil Sie gemäß § 146a Abs. 2 AO über jeden Verkauf einen Beleg erstellen und Ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen (Belegausgabepflicht). Das gilt selbst dann, wenn der Kunden keinen Beleg haben will.

Aber! Sie können sich von der Belegausgabepflicht befreien lassen, wenn es sich um den Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen handelt. Sie können den Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Das Finanzamt muss Sie nach pflichtgemäßem Ermessen von der Belegausgabepflicht befreien. Nach § 148 AO (auf den in § 146a Abs. 2 AO verwiesen wird) ist Voraussetzung, dass die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. Der Verzicht auf die Belegausgabepflicht kann sogar rückwirkend bewilligt werden.

Tipp
Verkaufen Sie Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen, wie das z.B. bei Bäckereien, Eisdielen und anderen Geschäften der Fall ist, die in der Struktur vergleichbar sind, sollten Sie möglichst umgehend einen „Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht“ beantragen.

Offen ist, welche Konsequenzen drohen, wenn Sie gegen die Belegausgabepflicht verstoßen. Nutzen Sie ein elektronisches Kassensystem, mit dem Sie jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen, kann davon ausgegangen werden, dass alle Einnahmen zutreffend erfasst sind und somit eine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt. Bei einem Verstoß gegen die Belegausgabepflicht kann also nicht davon ausgegangen werden, dass eine Buchführungsmangel vorliegt, der das Finanzamt berechtigen würde, Ihre Einnahmen um einen geschätzten Betrag zu erhöhen.


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