Fahrzeuge / PKW
Entfernungspauschale: Mit dem Moped durch den mautpflichtigen Tunnel?
Bei der Berechnung der Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte maßgebend. Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die...mehr
Fahrtenbuch zeitnah und in Buchform ausfüllen!
Steht Ihnen ein Firmen-PKW, den Sie überwiegend betrieblich nutzen, für Privatfahrten zur Verfügung, müssen Sie die sogenannte 1%-Methode anwenden. Das können Sie nur vermeiden, indem Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen....mehr
PKW-Privatnutzung kann beim GmbH-Gesellschafter nicht unterstellt werden
Überlassen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den er unentgeltlich oder verbilligt auch privat nutzen darf, dann muss er diesen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Ohne Fahrtenbuch ist...mehr
Firmenwagen: Wann Zahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil mindern
überlassen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, müssen Sie den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn erfassen. Zahlt der Arbeitnehmer für die private Nutzung ein Nutzungsentgelt, mindert...mehr
Neuregelung der Reisekosten: Erste Tätigkeitsstätte oder Geschäftsreise?
Fährt ein Arbeitnehmer zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. ab 2014 zu seiner ersten Tätigkeitsstätte, kann er nur die Entfernungspauschale geltend machen. Ohne regelmäßige Arbeitsstätte bzw. ersten Tätigkeitsstätte handelt...mehr
Fahrtenbuch oder 1%-Methode: Beste Lösung bei Gebrauchtwagen
Die Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens gehören zum Arbeitslohn, soweit ihn der Arbeitnehmer privat nutzen kann.mehr
BFH: Diese Angaben müssen in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch enthalten sein
Ihr Fahrtenbuch ist ordnungsgemäß, wenn Sie alle notwenigen Angaben vollständig und richtig eingetragen haben. In seinem Urteil vom 13.11.2012 (VI R 3/12) macht der BFH deutlich, was ein Fahrtenbuch ist und worauf Sie im...mehr
Neu: Entfernungspauschale bei Unternehmern nur für eine Betriebsstätte
Als Unternehmer oder Freiberufler üben Sie Ihre Tätigkeit regelmäßig in Ihrer Betriebsstätte bzw. in Ihrem Büro aus. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb/Büro dürfen Sie nur die Entfernungspauschale von 0,30 € je...mehr
Doppelte Haushaltsführung: Stellplatz- und Garagenmiete können zusätzlich abgezogen werden
Bei einer beruflichen doppelten Haushaltsführung dürfen Sie die notwendige Mehraufwendungen als Werbungskosten abziehen. Hierzu gehörenAufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten,Verpflegungsmehraufwendungen (zeitlich...mehr
Einmal Betriebsvermögen, immer Betriebsvermögen!
Ein gemischt genutzter PKW gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50% können Sie den PKW Ihrem gewillkürten Betriebsvermögen...mehr