Die private Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen hat sich durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz erneut geändert. Nunmehr gilt Folgendes:Bei reinen Elektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2020 angeschafft...mehr
Die EU-Kommission hat am 11.2.2020 mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom...mehr
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, wendet er ihm einen geldwerten Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist nach dem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden...mehr
Wird ein Firmenwagen zu mehr als 50% betrieblich genutzt, kann der private Nutzungsanteil auch nach der sog. 1%-Regelung ermittelt werden. Bei der pauschalen 1%-Methode ist der Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung im...mehr
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, versteuert er den geldwerten Vorteil für Privatfahrten regelmäßig nach der 1%-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung...mehr
Wendet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere 44-€-Tankgutscheine zu, ist der gesamte Sachbezug bereits mit der Übergabe der Gutscheine zugeflossen, sodass die steuerfreie 44-€-Freigrenze pro Monat überschritten...mehr
Als Unternehmer können Sie eine oder mehrere Betriebsstätten haben, die sie mehr oder weniger oft aufsuchen. Bei mehreren Betriebsstätten werden nicht die Fahrten zu jeder Betriebsstätte als Fahrten zwischen Wohnung und...mehr
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1% vom Bruttolistenpreis zuzüglich...mehr
Wird ein Firmenwagen privat genutzt, kann die private Nutzung nach der 1 %-Regelung bewertet werden. Anzusetzen sind dann 1% vom inländischen Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat. Gibt es keinen inländische...mehr
ein Fahrtenbuch ist ordnungsgemäß, wenn die Eintragungen vollständig und richtig sind. Das Finanzamt darf allerdings nicht zu pingelig sein, weil kleinere Fehler unschädlich sind (BFH-Urteil vom 10.4.2008, VI R 38/06). Der BFH...mehr