Doppelte Haushaltsführung
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer bei stark schwankenden Umsätzen
Die Grenzwerte für Kleinunternehmer sind ohne Ausnahme anzuwenden (Verfügung der OFD-Karlsruhe vom 28.2.2012, S 7460). Nach § 19 UStG sind Sie Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im zurückliegenden Jahr nicht mehr als 17.500 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten wird.
Wichtig ist, dass Sie auch dann umsatzsteuerlicher Unternehmer sind und bleiben, wenn Sie in einzelnen Jahren keine Umsätze erzielen, aber die Absicht haben, dauerhaft (in späteren Jahren) Umsätze zu erzielen. Das heißt, Ihre Unternehmereigenschaft wird in Jahren ohne Umsätze nicht unterbrochen.
Praxis-Beispiel:
Ein Verein richtet alle drei Jahre ein Fest aus, bei dem die Umsätze zwischen 17.500 € und 50.000 € liegen. Da in den Zwischenjahren keine oder nur minimale Umsätze ausgeführt werden, können die Umsätze aus dem Vereinsfest immer umsatzsteuerfrei bleiben.
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2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2014 |
Umsätze |
0 |
42.555 € |
598 € |
0 |
44.276 € |
Kleinunternehmer |
ja |
ja |
nein |
ja |
ja |
Praxis-Tipp
Bei stark schwankenden Umsätzen kann es vorkommen, dass Sie von Jahr zu Jahr Kleinunternehmer sind und die Kleinunternehmereigenschaft wieder verlieren. Wenn Sie konstant steuerpflichtige Umsätze ausführen wollen, müssen Sie freiwillig zur Umsatzsteuer optieren. Daran sind Sie 5 Jahre gebunden. Sie müssen selbst einschätzen, welche Situation für Sie den höchsten Steuervorteil bringt.