Doppelte Haushaltsführung

16.06.2011

Keine Spekulationsbesteuerung bei Gebrauchsgütern


Es handelt sich um ein Spekulationsgeschäft, wenn Sie ein Wirtschaftsgut innerhalb eines Jahres kaufen und wieder verkaufen. Der BFH hatte im Jahr 2008 entschieden, dass die Spekulationsbesteuerung auch für Gegenstände des täglichen Bedarfs (= Gebrauchsgüter) gilt. Somit konnten Sie Verluste, die Sie z. B. aus dem Kauf und Verkauf Ihres privaten PKW innerhalb eines Jahres erzielt haben, steuermindernd geltend machen.

Diese BFH-Lösung gefiel der Finanzverwaltung nicht. Im Jahressteuergesetz 2010 wurde deshalb geregelt, dass der Kauf und Verkauf von Gebrauchsgütern innerhalb von einem Jahr nicht mehr als Spekulationsgeschäft im Sinne des § 23 EStG behandelt wird. Konsequenz ist, dass sich Gewinne und Verluste hieraus steuerlich nicht auswirken.

Wichtig! Für Gegenstände des täglichen Bedarfs, z. B. bei einem privaten PKW, den Sie vor dem 14.12.2010 gekauft haben, gilt noch die Spekulationsbesteuerung. Verkaufen Sie den PKW innerhalb von 12 Monaten, können Sie evtl. entstehende Verluste steuerlich noch geltend machen.

Praxis-Tipp
Die neue Lösung, die eine Spekulationsbesteuerung ausschließt, kann sich auch zu Ihrem Vorteil auswirken. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie einen geleasten Firmenwagen nach Ablauf des Vertrags mit einem niedrigen Restwert privat übernehmen bzw. von Ihrem Ehegatten privat übernehmen lassen und anschließend mit Gewinn verkaufen. Der Gewinn ist dann steuerfrei. Beispiele hierzu finden Sie in dem Beitrag Leasing, der in unserem neuen Werk „Der Steuersparer │ EÜR“ enthalten ist.


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