Doppelte Haushaltsführung

20.11.2014 Von: W. Krudewig

Kapitaleinkünfte: Verlustbescheinigung bis zum 15.12. beantragen


Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen bei einer Bank werden zunächst von der Bank intern miteinander verrechnet. Verluste, die nicht bankintern ausgeglichen werden können, werden von der Bank auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Das bedeutet, dass Verluste und Gewinne aus verschiedenen Bankdepots (bei verschiedenen Banken) nicht automatisch miteinander verrechnet werden. Sie benötigen vielmehr eine Verlustbescheinigung der jeweiligen Bank, die Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Die Verrechnung erfolgt dann in der eigenen Steuererklärung.

Sie müssen die Verlustbescheinigung jedes Jahr bis zum 15.12. bei Ihrer Bank beantragen. Diesen Antrag können Sie anschließend nicht mehr widerrufen. Der entsprechende Antrag für das Jahr 2014 muss also bei der Bank bis spätestens 15.12.2014 eingegangen sein. Für im Vorjahr bescheinigte Verluste, die noch nicht vollständig verrechnet werden konnten, muss erneut eine Bescheinigung beantragt werden.

Wichtig! Wenn Sie die Antragsfrist versäumen, werden die Verluste erst im nächsten Jahr mit gegebenenfalls neu hinzukommenden Gewinnen verrechnet, soweit dann rechtzeitig ein Antrag gestellt wird.

Praxis-Tipp
Sie sollten keinen Antrag bei Ihrer Bank stellen, wenn es sich um Verluste handelt, die Sie nicht mit anderen Einkünften verrechnen können oder die sich z. B. wegen anderer Verluste im Jahr 2014 steuerlich nicht auswirken. Dann ist es sinnvoll, wenn Ihre Bank die Verluste auf das nächste Kalenderjahr überträgt.

Hinweis: Verluste, die vor Einführung der Abgeltungsteuer entstanden sind (= sog. Altverluste), können ab 2014 nur noch mit Gewinnen aus Verkäufen von Sachwerten verrechnet werden, z. B. mit Gewinnen aus Immobilienverkäufen.


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