Doppelte Haushaltsführung
Bahncard 100: Wie Sie und Ihr Arbeitnehmer steuerlich die optimale Lösung finden
Überlassen Sie ihrem Arbeitnehmer eine Bahncard 100, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, in welchem Umfang Ihr Arbeitnehmer die Bahncard für
- Geschäftsreisen,
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und/oder
- Privatfahrten nutzen kann.
Kann der Arbeitnehmer die Bahncard uneingeschränkt nutzen, ist es erforderlich, die Kosten der Bahncard von derzeit 4.090 € aufzuteilen. Als Arbeitgeber ziehen Sie die Kosten, die auf Geschäftsreisen entfallen, als Betriebsausgaben ab (maximal bis 4.090 €). Soweit die übersteigenden Kosten bis maximal 4.090 € auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, müssen diese beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn erfasst werden. Falls der Betrag von 4.090 € dann noch nicht erreicht ist, sind die Kosten für Privatfahrten als Arbeitslohn zu versteuern. Ist der Betrag von 4.090 € bereits überschritten, kann die Bahncard 100 uneingeschränkt für Privatfahrten verwendet werden, ohne dass der Arbeitnehmer dafür einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern muss.
Praxis-Beispiel:
Ein Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer kostenlos eine Bahncard 100 zur Verfügung, die der Arbeitnehmer für Geschäftsreisen und für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und für Privatfahrten verwenden kann. Die Bahncard 100 kostet 4.090 € im Jahr. Davon entfallen auf Geschäftsreisen 3.400 €. Der verbleibende Betrag von (4.090 € - 3.400 € =) 690 € entfällt auf die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, die der Arbeitgeber bei seinem Arbeitnehmer als steuerpflichtigen Arbeitslohn versteuern muss.
Der Arbeitgeber kann den Betrag von 690 € pauschal mit 15% versteuern.
Nachteil: Der Arbeitnehmer kann in seiner Steuererklärung keine Entfernungspauschale geltend machen. Beträgt z. B. die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte 100 km, die der Arbeitnehmer an 105 Tagen im Jahr zurücklegt, ist die pauschale Besteuerung nicht sinnvoll. Ohne pauschale Besteuerung kann der Arbeitnehmer (105 Tage x 100 km x 0,30 € =) 3.150 € in seiner Steuererklärung geltend machen.
Praxis-Tipp: |