Doppelte Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung: Stellplatz- und Garagenmiete können zusätzlich abgezogen werden
Bei einer beruflichen doppelten Haushaltsführung dürfen Sie die notwendige Mehraufwendungen als Werbungskosten abziehen. Hierzu gehörenAufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten,Verpflegungsmehraufwendungen (zeitlich...mehr
Auswärtige Tätigkeit oder doppelte Haushaltsführung?
eine auswärtige Tätigkeit – auch wenn sie länger dauert – rechnen Sie nach den Grundsätzen ab, die für Reisekosten gelten. Ihr Vorteil! Sie können die tatsächlichen Fahrtkosten und die tatsächlichen Kosten der Unterkunft am...mehr
Doppelte Haushaltsführung: Eine Wohngemeinschaft am Beschäftigungsort reicht aus
Das Finanzamt muss Ihre doppelte Haushaltsführung steuerlich immer anerkennen, wenn Sieam Ort Ihres Lebensmittelpunkts einen eigenständigen Haushalt führen undam Tätigkeitsort einen zweiten Haushalt begründen, um von dort Ihren...mehr
Dauerhafte steuerliche Anerkennung Ihrer doppelten Haushaltsführung
Sie können nur dann Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen, wenn Sie am Ort Ihres Lebensmittelpunkts einen eigenständigen Haushalt führen. Das gilt nicht nur für Verheiratete, sondern auch für...mehr
Umzugskosten: Was Sie seit dem 1.1.2012 abziehen können
Ihre Aufwendungen für einen Umzug können Sie nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosen abziehen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Ihr Umzug ist z. B. beruflich veranlasst, wenn Sie eine neue Betriebsstätte...mehr
Keine doppelte Haushaltsführung bei einer gemeinsamen Wohnung am Beschäftigungsort
Ehegatten mit einer gemeinsamen Wohnung am Beschäftigungsort führen keinen doppelten Haushalt, wenn sie zusätzlich einen Wohnsitz an einem weiter entfernt liegenden Ort begründen (BFH-Beschluss vom 4.5.2011, VI B...mehr
Keine doppelte Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand
Sie können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann abziehen, wenn Sie am Wohnort einen eigenen Hausstand unterhalten. Ob Sie als Alleinstehender einen eigenen Hausstand unterhalten oder nur in einen fremden...mehr
Doppelte Haushaltsführung: Nur notwendige Kosten sind abziehbar
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung dürfen Sie nur die notwendigen Kosten für eine Zweitwohnung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen (BFH-Urteil vom 16.3.2010, VIII R 48/07). Sie dürfen maximal die...mehr
Doppelte Haushaltsführung auch beim Wegzug vom Arbeitsort
Wann eine doppelte Haushaltsführung betrieblich bzw. beruflich veranlasst istmehr