Unternehmer bzw. Arbeitnehmer können die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft am Tätigkeitsort als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen, höchstens jedoch 1.000 € im Monat. Bei dem Höchstbetrag von...mehr
Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sind als Werbungskosten abziehbar. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung mit einem eigenen Hausstand ebenfalls am...mehr
Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige neben seiner Wohnung am Tätigkeitsort auch einen eigenen Hausstand am Wohnort unterhält. Bei erwachsenen, berufstätigen Kindern, die zusammen mit ihren Eltern...mehr
Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem er mit seinem Ehepartner wohnt. Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie...mehr
Überlassen Sie ihrem Arbeitnehmer eine Bahncard 100, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, in welchem Umfang Ihr Arbeitnehmer die Bahncard für Geschäftsreisen,Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte...mehr
Es handelt sich um auswärtige Tätigkeiten, wenn ein Arbeitnehmer ständig an verschiedenen Orten tätig wird. Die Höhe der Verpflegungspauschalen richtet sich bei einer Auswärtstätigkeit nach der Abwesenheitsdauer des...mehr
Sie erfüllen die Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung, wenn Sieeine Hauptwohnung am Wohnort haben, die Ihr Lebensmittelpunkt ist, undeine Zweitwohnung am Tätigkeitsort haben, von der aus Sie Ihrer Tätigkeit...mehr
Nicht nur Verheiratete, sondern auch Ledige erfüllen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn sie eine eigene Hauptwohnung am Wohnort haben und eine Zweitwohnung am Tätigkeitsort, von der aus sie ihrer...mehr
Bei einer doppelten Haushaltsführung dürfen Sie für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche 0,30 € je Entfernungskilometer steuerlich geltend machen. Diese Pauschale dürfen Sie auch dann ansetzen, wenn Ihnen...mehr
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind zu 100% als Betriebsausgaben abziehbar, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten bildet. Ist das nicht der Fall, können Sie maximal 1.250...mehr