Bilanzierung / BilMoG
E-Bilanz: Bei Ihrer Bilanz 2013 kommt es auf die richtige Kontenzuordnung an
Jeder, der seinen Gewinn mithilfe einer Bilanz ermittelt, ist verpflichtet, den Inhalt seiner Bilanz sowie seiner Gewinn- und Verlustrechnung (G + V) durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (§ 5b EStG). Stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein, dürfen Sie Ihre Bilanz 2013 nicht mehr in Papierform abgeben (BMF-Schreiben vom 19.12.2013, IV C 6 - S 2133-b/11/10009 :0042; 013/0966930).
Bei der Bilanz 2013, die Sie in 2014 einreichen müssen, wird es ernst! Die Bilanz 2013 ist die erste Bilanz, die Sie zwingend elektronisch übermitteln müssen.
Bevor Sie mit dem Jahresabschluss 2013 beginnen, müssen Sie Ihren eigenen Kontenplan an die Erfordernisse der Taxonomie anpassen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Konten in der Buchführung einer Taxonomieposition zugeordnet werden können. Diese Zuordnung, die als Mapping bezeichnet wird, ist zwingend erforderlich.
Um sicherzugehen, dass die Zuordnung stimmt, müssen Sie jedes Konto in Ihrer Buchführung prüfen. Die Kontobezeichnung muss dem Konteninhalt entsprechen. Kontrollieren Sie also insbesondere alle Kontenbezeichnungen, die Sie selbst vergeben haben. Soweit Sie Standardkontenrahmen (z. B. den SKR 03 oder SKR 04) nutzen und die vorgegebenen Konten verwenden, dürften keine Schwierigkeiten auftreten, wenn die Buchungen den Kontenvorgaben entsprechen.
Bevor Sie die Bilanz erstellen (bzw. erstellen lassen), müssen Sie allerdings die sachliche Richtigkeit kontrollieren. Das heißt, die jeweiligen Vorgänge müssen auf dem richtigen Konto gebucht worden sein.
Praxis-Tipp: |