Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen
Nutzt ein Unternehmer bzw. Freiberufler ein häusliches Arbeitszimmer, das sich in seinem Eigentum befindet, dann gehört dieser betrieblich genutzte Gebäudeteil als eigenständiges Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen. Gibt ein...mehr
Arbeitszimmer als Kanzleiraum in der privaten Wohnung
Bei dem Kanzleiraum eines Rechtsanwalts, der sich im Bereich seiner privaten Wohnung befindet, handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer. Ein Rechtsanwalt kann seine Aufwendungen für einen Kanzleiraum in der heimischen...mehr
Vorsteuerabzug für die Renovierung eines Homeoffice
Ein Arbeitnehmer kann seine Einliegerwohnung als Homeoffice umsatzsteuerpflichtig an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke vermieten. Der Arbeitnehmer ist dann grundsätzlich berechtigt, die Umsatzsteuer, die ihm...mehr
Erste Betriebsstätte eines Unternehmers
Unternehmer können mehrere Betriebsstätten haben, die sie mehr oder weniger oft aufsuchen. Entsprechend der Regelung, die für Arbeitnehmer gilt, kann es auch bei Unternehmern nur „eine Betriebsstätte“ geben, bei der eine...mehr
Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung mit Arbeitszimmer
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist steuerpflichtig, wenn er innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb erfolgt. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist der Veräußerungsgewinn allerdings steuerfrei, wenn die Immobilieim...mehr
Arbeitszimmer: Werbungskosten bei gemeinsamem Eigentum der Ehegatten
nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er die Abschreibung und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung...mehr
Arbeitszimmer: Abzug der Aufwendungen und Zuordnung zum Betriebsvermögen
Betrieblich genutzte Gebäudeteile, die im Eigentum des Unternehmers stehen, sind eigenständige Wirtschaftsgüter, die grundsätzlich zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob und inwieweit die...mehr
BFH: Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für unterschiedliche Zwecke
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind begrenzt auf 1.250 € abziehbar, wenn nur für einen Teil der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung...mehr
Häusliches Arbeitszimmer: Höchstbetrag von 1.250 € kann nur einmal beansprucht werden
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind uneingeschränkt abziehbar, wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ist. Steht für einen Teil der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit...mehr
BFH: Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer eines Selbstständigen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann zu 100% abgezogen werden, wenn es Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Aufwendungen können bis zu 1.250 € im Jahr abgezogen werden,...mehr