16.07.2015 - Nr. 28/15
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bei einigen Banken erhalten Sie für Ihr Kapital keine Zinsen. Sie zahlen vielmehr dafür, dass sich Ihr Geld bei der Bank befindet (= negative Einlagezinsen). Eine besondere Situation liegt auch dann vor, wenn Ihnen Kreditbearbeitungsgebühren mit Zinsen zurückerstattet werden. Zu diesen beiden Punkten hat das BMF im Schreiben vom 27.05.2015 (IV C 1 – S 2210/15/10001 :002; IV C 1 – S 2251/10/10006 :007) Stellung genommen.
Negative Einlagezinsen
Verlangt ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital, handelt es sich nicht um (negative) Zinsen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Das Entgelt an die Bank wird nicht für die Überlassung von Kapital gezahlt. Vielmehr handelt es sich um Einlage- und Verwahrgebühren, die Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind. Allerdings sind die Werbungskosten durch den Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG abgegolten und können nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren
Im Jahr 2014 hat der BGH in mehreren Urteilen entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen unwirksam sind. Die Kreditnehmer haben daher einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Gebühr. Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auch auf die gezogenen Nutzungen.
Nach dem BFH-Urteil vom 24.05.2011 (VIII R 3/09) handelt es sich bei dem „Nutzungsersatz“ auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren, der von den Kreditinstituten zu zahlen ist, um Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b EStG. Es besteht daher die Verpflichtung, Kapitalertragssteuer einzubehalten.
Wichtig! Hat Ihre Bank Ihnen unberechtigt einbehaltene Kreditbearbeitungsgebühren zuzüglich Zinsen zurückerstattet und hat die Bank bisher keine Kapitalertragsteuer einbehalten, müssen Sie damit rechnen, dass die Bank den Steuerabzug korrigiert (vgl. Rz. 241 letzter Absatz im BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 09.10.2012). Konsequenz ist, dass die Bank die nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer von Ihrem Konto abbucht.
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Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig, Steuerberater
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