Pauschbeträge für Sachentnahmen 2016 (RiSaSa)

in jedem Jahr setzt das BMF für unentgeltliche Wertabgaben (= Sachentnahmen) neue Pauschalbeträge fest.

Der Vorteil dieser pauschalen Sätze ist, dass die Höhe der Sachentnahmen nicht selbst zu ermitteln ist. Außerdem ist auch das Finanzamt an diese Werte gebunden. 

Download: Pauschbeträge für Sachentnahmen 2016 (Richtsatzsammlung)

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