Pauschbeträge für Sachentnahmen 2016 (RiSaSa)
in jedem Jahr setzt das BMF für unentgeltliche Wertabgaben (= Sachentnahmen) neue Pauschalbeträge fest.
Der Vorteil dieser pauschalen Sätze ist, dass die Höhe der Sachentnahmen nicht selbst zu ermitteln ist. Außerdem ist auch das Finanzamt an diese Werte gebunden.