Haushaltsnahe Dienstleistungen: Zusammenstellung der begünstigten Aufwendungen
Haushaltnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die einem inländischen Haushalt bzw. in einem Haushalt eines anderen EU-Landes oder eines Landes im europäischen Wirtschaftsraum ausgeführt werden.
Es muss sich um Dienstleistungen handeln, die eng mit Ihrer Haushaltsführung im Zusammenhang stehen. Das sind in der Regel Tätigkeiten, die Sie oder andere Mitglieder Ihres privaten Haushalts üblicherweise selbst ausführen oder durch eine Dienstleistungsagentur oder durch einen selbstständigen Dienstleister erledigen lassen (BMF-Schreiben vom 10.01.2014, IV C 4 – S 2296-b/07/0003 :004; 2014/0023765).
Es ist gesetzlich nicht geregelt, welche Leistungen im Einzelnen als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen begünstigt sind.
Das BMF-Schreiben vom 10.01.2014 enthält eine Zusammenstellung von Leistungen, für die Sie eine Steuerermäßigung geltend machen können.
Hier klicken und die Zusammenstellung herunterladen: "Haushaltsnahe Dienstleistungen - begünstigte Leistungen"
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
So sichern Sie sich die optimale Steuerermäßigung
Bei Handerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20% der begünstigten Aufwendungen von Ihrer Steuerschuld abziehen. Achten Sie dabei allerdings auf die Höchstgrenzen - eine Übersicht finden Sie in diesem Download.
Nicht alle Handwerkerleistungen werden begünstigt.
- Als Handwerkerleistungen sind Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt.
- Andere Handwerkerleistungen, wie z. B. die eines Gebäudereinigers, gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt.
In diesem Download erhalten Sie alle wichtigen Informationen um sich die optimale Steuerermäßigung zu sichern.
Sie finden eine Übersicht der begünstigten Handwerkerleistungen und der begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen sowie wichtige Hinweise und Erläuterungen auf dem neuesten Rechtsstand.
» hier kostenfrei pdf herunterladen (9 Seiten)
(Überarbeitet | Stand: 06.01.2014)