Hochwasserschäden, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können (§ 33 EStG)
Informationen darüber, wie Hochwasserschäden und Unterstützungszahlungen steuerlich zu behandeln sind, finden Sie
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Übersicht der zumutbaren Belastungen
ab wann zumutbare Belastungen (nach § 33 Abs. 3 EStG) überschritten werden, und somit als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind: