Mindestlohn, Formular zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeiten aufzuzeichnen.

Wichtig! Die Arbeitszeiten müssen bis zum Ablauf des siebten Kalendertages aufgezeichnet werden, der auf den Tag der Arbeitsleistungen folgt (z. B. für einen Montag bis zum Dienstag der Folgewoche).

Diese Aufzeichnungen in deutscher Sprache muss der Unternehmer für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren, jedoch nicht länger als 2 Jahre.

Die Aufzeichnungspflichten gelten z. B. auch für die Entleiher von Arbeitskräften (§ 13 MiLoG).

Nutzen Sie dieses Musterformular zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter:

Initiates file downloadMindestlohn, Formular zur Dokumentation der Arbeitszeit (word)

Bewertungen zu krudewig-steuermedien.de

Folgen Sie uns!