11.06.2015 - Nr. 23/15
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das Entgelt für eine Autorenlesung vor Publikum unterliegt der Umsatzsteuer. Es stellt sich nur die Frage, ob dafür 19 % oder 7% Umsatzsteuer anfällt. Der ermäßigte Steuersatz von 7% ist anzuwenden, wenn es sich um eine Theatervorführung oder um eine vergleichbare Darbietung eines ausübenden Künstlers handelt (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG). Der BFH stellt klar, dass das reine Vorlesen eines Autors aus seinem Buch vor Publikum weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung eines ausübenden Künstlers ist (Urteil vom 25.02.2015, XI R 35/12). Auch eine Frage- oder Autogrammstunde ist keine begünstigte Veranstaltung.
Der BFH führt aus, dass die Steuervergünstigung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Vorführung zumindest entweder als "theaterähnlich" oder als "konzertähnlich" einzustufen ist und dies der Hauptbestandteil einer Veranstaltung ist. Als "Theater" bezeichnet man alle Formen szenischer Darstellung sowie die künstlerische Kommunikation zwischen Darstellern und Zuschauern. Hierzu zählen als eine Form der "Kleinkunst" auch die "Rezitation", unter der der künstlerische Vortrag verstanden wird. Deren Ziel ist es, literarische Werke mit Hilfe von Sprache hörbar zu machen, wobei Interpretationstechniken wie Atemtechnik, Stimmtechnik sowie Sprechtechnik von Bedeutung sind. Der Vortragende transportiert mit Hilfe der Stimme, Sprache, Körperhaltung und Bewegung Emotionen und Gedanken zum Zuhörer. Diesem wird der Stoff in einer Form und auf einer Ebene näher gebracht, die eine Auseinandersetzung mit ihm erlaubt, zum Nachdenken anregt und unterhält.
Wenn also ein Autor sein literarisches Werk auf diese Weise darbietet, kann es sich um eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung handeln. Das ist z. B. der Fall, wenn der Autor bei Lesungen häufig seine Stimme zum Ausdruck besonderer Situationen oder zur Darstellung handelnder Personen verändert und dies mit Mimik, Körperhaltung und Bewegung unterstreicht, wodurch beim Publikum Emotionen hervorgerufen werden. Eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung liegt auch vor, wenn der Autor das eigentliche Lesen des Buches immer wieder für Erläuterungen unterbricht, die mehr oder weniger Bezug zum Buch haben, z. B. wenn die Lesung stellenweise völlig in den Hintergrund tritt.
Praxis-Tipp Enthält eine Autorenlesung Elemente, die mit einer Theatervorführung vergleichbar sind, ist der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden. Die Theatervorführung muss also nicht den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmachen. Entscheidend ist, dass über das Lesen hinaus weitere Elemente hinzugekommen sind. Zur Dokumentation ist es daher sinnvoll, den Charakter der Veranstaltung festzuhalten. Der Verkauf von Büchern während der Lesungen unterliegt ohnehin dem ermäßigten Steuersatz von 7%.
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Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig, Steuerberater
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